Die Corona-Krise – Was Sie jetzt als Arbeitgeber wissen sollten

Ein Virus, das die ganze Welt still stehen lässt. Vor ein paar Wochen noch unvorstellbar und jetzt erlebt jeder Einzelne von uns die Krise am eigenen Leib. Die Einen sind mehr die Anderen weniger betroffen. Doch die Ausmaße auf einer Insel, die auf Tourismus ausgelegt ist und auf der die Saison jetzt erst beginnen sollte, sind aktuell noch nicht absehbar.

Um so wichtiger, dass Sie in dieser schweren Zeit nicht die Hoffnung, den Mut und den Überblick über Ihre Möglichkeiten verlieren.

Die Bundesregierung sowie die Landesregierung Schleswig-Holstein möchten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen mit diversen Hilfsmaßnahmen unterstützen.

Was Sie jetzt tun können um Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen halten zu können:

Hilfe für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer

  1. Soforthilfen
  2. Der Bund möchte 50 Milliarden Euro in Soforthilfen investieren, um Kleinstunternehmen während der Corona-Krise zu unterstützen. Die folgenden Soforthilfen sind für Unternehmen, die durch die Corona-Krise vor existenziellen Problemen stehen oder einen Liquiditätsengpass haben. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die Schwierigkeiten aus der Corona-Pandemie resultieren und noch nicht vor dem 11. März da waren. Seit dem 30. März kann diese Hilfe beantragt werden!

    Die Höhe der Bezuschussung ist abhängig von der Größe des Unternehmens. Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige bis zu 5 Beschäftigten können eine Unterstützung in Form einer Einmalzahlung von bis 9.000 Euro für 3 Monate bekommen. Bei bis zu 10 Beschäftigten können Sie in Form einer Einmalzahlung von bis 15.000 Euro für 3 Monate unterstützt werden.

    Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

    Dieses Hilfsprogramm soll ergänzend zu denen der Länder stattfinden, weswegen diese auch bei den Ländern beantragt werden sollen. Details zur Antragstellung für Unternehmen in Schleswig-Holstein finden Sie bei der IB.SH.

    Auch die Landesregierung Schleswig-Holstein stellt Soforthilfen zur Verfügung, so da keine Ansprüche auf Bundeshilfe besteht. In diesem Fall können Solo-Selbstständige bist zu 2.500 €, Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern 5.000€ und mit bis zu 10 Mitarbeitern 10.000€ Unterstützung in Form der Soforthilfe bekommen. Auch diese Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.

  3. Grundsicherung
  4. Selbständige sollen einen leichteren Zugang zur Grundsicherung erhalten. Somit soll Unterkunft und Lebensunterhalt während der Corona-Krise garantiert werden. Dabei müssen keine Vermögensverhältnisse offen gelegt werden und Ihr Vermögen wird nicht betrachtet. Diese Anträge werden erst nachträglich überprüft, damit die Leistungen so schnell wie möglich ausgezahlt werden können.

  5. Aufschub von Steuerzahlungen
  6. Es sollen Möglichkeiten der zinsfreien Stundung von Steuerzahlungen geschaffen werden, wenn der Umsatz durch die Corona-Krise eingebrochen ist. Außerdem sollen Steuervorauszahlungen bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer schnell und unkompliziert angepasst werden können. Des Weiteren werden Vollstreckungsmaßnahmen zunächst bis zum 31. Dezember ausgesetzt, wenn der Steuerschuldner von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen ist.

Für Unternehmen jeder Größe

  1. Kurzarbeit
  2. Unternehmen können rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten beantragen. Das bedeutet, die Agentur für Arbeit zahlt vorübergehend Kurzarbeitergeld für den durch Arbeitsausfälle entfallenden Lohn. So sollen Kündigungen vermieden werden.

    Bedingungen:

    • 10% der Beschäftigten im Betrieb müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein
    • Den Arbeitgebern werden Sozialversicherungsbeiträge in der Kurzarbeitszeit vollkommen erstattet
    • Die Regelung gilt auch für Leiharbeitnehmer
    • Es müsse keine negativen Arbeitszeitsalden aufgebaut werden

    Alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

  3. Kredite
  4. Der Bund möchte Unternehmen in jeglicher Größe in der Corona-Krise eine Liquidität gewähren. Aus diesem Grund stellt er über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  umfangreiche Kredite zur Verfügung. Die Bedingungen um einen Kredit zu bekommen wurden immens reduziert, sodass es sehr viel einfacher ist, einen Kredit zu bekommen. Seit dem 23. März 2020 gilt das Sonderprogramm und Kredite können ab sofort beantragt werden.

    Wichtig: Der Antrag kann nicht direkt bei der KfW gestellt werden. Kontaktieren Sie Ihre Hausbank, diese wird Sie bei den weiteren Schritten unterstützen.

Was Sie außerdem tun können, um Ihre Mitarbeiter zu halten:

  • Überstunden der Mitarbeiter abbauen und Resturlaub des Vorjahres abbauen
  • Minusstunden von Mitarbeitern aufbauen zu einem anderem Zeitpunkt nacharbeiten lassen
  • Senken Sie Ihre Betriebsausgaben auf ein Minimum
  • Sorgen Sie dafür, dass offene Forderungen schnellstmöglich beglichen werden